Rezept
Das Rezept/Die Hilfsmittelverordnung
Ein Rezept wird ausgestellt, damit die Krankenkasse die Kosten für die Hilfsmittel übernimmt. Hier entscheidet der Arzt welches Hilfsmittel in Ihrer Situation medizinisch Notwendig ist.
Das ausgestellte Rezept können sie online einreichen oder vor Ort in Engers einlösen.
In bestimmten Fällen kann auch durch die Ermittlung des Pflegegrads des MDK ein Bedarf für Hilfsmittel festgestellt werden. Hier ist nicht zwingend ein Rezept des Arzt nötig.
Einlösen von Rezepten
Wo kann ich das Rezept einlösen?
Die Sanitätshäuser mit dem Lächeln versorgen Sie entsprechend des ärztlichen Rezepts. Sie sind darauf bedacht, Sie umfassend zu beraten und das für Sie individuell passende Hilfsmittel herauszusuchen.
Ein korrekt ausgestelltes Rezept bildet hierbei die Basis für die erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.
Rezept online einlösen oder bei Orthopädische Werkstätten in Engers
Das ausgestellte Rezept können Sie im vorhinein online hochladen oder direkt in unserer Zentrale in Engers einreichen.
Vorerst wird auf der Grundlage Ihres Rezepts ein Kostenvoranschlag erstellt der dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Wo kann ich das Rezept einlösen?
Die Sanitätshäuser mit dem Lächeln versorgen Sie entsprechend des ärztlichen Rezepts. Sie sind darauf bedacht, Sie umfassend zu beraten und das für Sie individuell passende Hilfsmittel herauszusuchen.
Ein korrekt ausgestelltes Rezept bildet hierbei die Basis für die erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.
Rezept online einlösen oder bei Orthopädische Werkstätten in Engers
Das ausgestellte Rezept können Sie im vorhinein online hochladen oder direkt in unserer Zentrale in Engers einreichen.
Vorerst wird auf der Grundlage Ihres Rezepts ein Kostenvoranschlag erstellt der dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Gültigkeit
Wie lange ist mein Rezept für Hilfsmittel gültig?
Nach der Ausstellung ist ein Hilfsmittelrezept 28 Tage gültig.
Wie lange ist mein Rezept für Hilfsmittel gültig?
Nach der Ausstellung ist ein Hilfsmittelrezept 28 Tage gültig.
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für mein Hilfsmittel?
Die Krankenkasse muss die Abgabe von Hilfsmitteln genehmigen.
Je nach dem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird kann außer der Krankenkasse die Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Arbeitsagentur, das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten übernehmen.
Oft ist trotz einer Kostenübernahme der Hilfsmitteln eine finanzielle Beteiligung des Versicherten vorgesehen. Hier beträgt die gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10% des Abgabepreises. Mindestens 5€ höchstens 10€ (§§ 33, 61SGB V)
Wer übernimmt die Kosten für mein Hilfsmittel?
Die Krankenkasse muss die Abgabe von Hilfsmitteln genehmigen.
Je nach dem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird kann außer der Krankenkasse die Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Arbeitsagentur, das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten übernehmen.
Oft ist trotz einer Kostenübernahme der Hilfsmitteln eine finanzielle Beteiligung des Versicherten vorgesehen. Hier beträgt die gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10% des Abgabepreises. Mindestens 5€ höchstens 10€ (§§ 33, 61SGB V)
Was muss ins Rezept?
Die Verordnung muss beinhalten:
- Diagnose
- Indikation
- benötigte Hilfsmittel
- eventuell eine genaue Angabe von Material/ speziell erforderliche Funktionen
- als Zusatz die 7-stellige Hilfsmittelnummer
Zusatz bei Einmalartikeln:
- Tages- bzw. Monatsbedarf oder den Versorgungszeitraum angeben
Die Verordnung muss beinhalten:
- Diagnose
- Indikation
- benötigte Hilfsmittel
- eventuell eine genaue Angabe von Material/ speziell erforderliche Funktionen
- als Zusatz die 7-stellige Hilfsmittelnummer
Zusatz bei Einmalartikeln:
- Tages- bzw. Monatsbedarf oder den Versorgungszeitraum angeben
Einlösen von Rezepten
Wo kann ich das Rezept einlösen?
Die Sanitätshäuser mit dem Lächeln versorgen Sie entsprechend des ärztlichen Rezepts. Sie sind darauf bedacht, Sie umfassend zu beraten und das für Sie individuell passende Hilfsmittel herauszusuchen.
Ein korrekt ausgestelltes Rezept bildet hierbei die Basis für die erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.
Rezept online einlösen oder bei Orthopädische Werkstätten in Engers
Das ausgestellte Rezept können Sie im vorhinein online hochladen oder direkt in unserer Zentrale in Engers einreichen.
Vorerst wird auf der Grundlage Ihres Rezepts ein Kostenvoranschlag erstellt der dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Wo kann ich das Rezept einlösen?
Die Sanitätshäuser mit dem Lächeln versorgen Sie entsprechend des ärztlichen Rezepts. Sie sind darauf bedacht, Sie umfassend zu beraten und das für Sie individuell passende Hilfsmittel herauszusuchen.
Ein korrekt ausgestelltes Rezept bildet hierbei die Basis für die erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.
Rezept online einlösen oder bei Orthopädische Werkstätten in Engers
Das ausgestellte Rezept können Sie im vorhinein online hochladen oder direkt in unserer Zentrale in Engers einreichen.
Vorerst wird auf der Grundlage Ihres Rezepts ein Kostenvoranschlag erstellt der dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Gültigkeit
Wie lange ist mein Rezept für Hilfsmittel gültig?
Nach der Ausstellung ist ein Hilfsmittelrezept 28 Tage gültig.
Wie lange ist mein Rezept für Hilfsmittel gültig?
Nach der Ausstellung ist ein Hilfsmittelrezept 28 Tage gültig.
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für mein Hilfsmittel?
Die Krankenkasse muss die Abgabe von Hilfsmitteln genehmigen.
Je nach dem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird kann außer der Krankenkasse die Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Arbeitsagentur, das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten übernehmen.
Oft ist trotz einer Kostenübernahme der Hilfsmitteln eine finanzielle Beteiligung des Versicherten vorgesehen. Hier beträgt die gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10% des Abgabepreises. Mindestens 5€ höchstens 10€ (§§ 33, 61SGB V)
Wer übernimmt die Kosten für mein Hilfsmittel?
Die Krankenkasse muss die Abgabe von Hilfsmitteln genehmigen.
Je nach dem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird kann außer der Krankenkasse die Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegekasse, Arbeitsagentur, das Jugendamt oder Sozialamt die Kosten übernehmen.
Oft ist trotz einer Kostenübernahme der Hilfsmitteln eine finanzielle Beteiligung des Versicherten vorgesehen. Hier beträgt die gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10% des Abgabepreises. Mindestens 5€ höchstens 10€ (§§ 33, 61SGB V)
Was muss ins Rezept?
Die Verordnung muss beinhalten:
- Diagnose
- Indikation
- benötigte Hilfsmittel
- eventuell eine genaue Angabe von Material/ speziell erforderliche Funktionen
- als Zusatz die 7-stellige Hilfsmittelnummer
Zusatz bei Einmalartikeln:
- Tages- bzw. Monatsbedarf oder den Versorgungszeitraum angeben
Die Verordnung muss beinhalten:
- Diagnose
- Indikation
- benötigte Hilfsmittel
- eventuell eine genaue Angabe von Material/ speziell erforderliche Funktionen
- als Zusatz die 7-stellige Hilfsmittelnummer
Zusatz bei Einmalartikeln:
- Tages- bzw. Monatsbedarf oder den Versorgungszeitraum angeben
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